Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Oktober 2020, Az. II.6-BO4161.0/21
1Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. 2Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen. 3Für die Förderung der Maßnahmen an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie an Fachschulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gelten die nachstehende Richtlinie und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)). 4Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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